Rechtsanwälte Pösl & Pösl
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Verkehrsrecht

Wir stehen Ihnen in sämtlichen Verkehrsunfallsituationen zur Seite und setzen Ihre Ansprüche für Sach- und Personenschäden gegenüber den Haftpflichtversicherungen durch.

Ein Verkehrsunfall ist eine belastende und herausfordernde Situation. Wir achten darauf, dass der Unfall schnellstens durch die Versicherungen bearbeitet wird und Sie auf keinen Schäden sitzen bleiben. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Versicherungen und der Werkstatt, so dass Sie nicht selbst tätig werden müssen und wertvolle Zeit sparen.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten von dieser übernommen.

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Kosten für Ihre rechtliche Vertretung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen, sofern Sie unschuldig in den Unfall verwickelt wurden.

 

 

aktuelle Urteile:

AG Solingen, Urt. v. 01.04.2015 - 11 C 631/14

 

Restlicher Kraftstoff eines Fahrzeugs mit tatsächlichem oder wirtschaftlichem Totalschaden stellt einen ersatzfähigen Schaden dar, da der Kraftstoff nicht mehr für den Geschädigten brauchbar ist. Ein Abpumpen aus dem Tank ist bei modernen Fahrzeugen nicht mehr ohne weiteres möglich und ist dann unzumutbar, wenn die Kosten des Abpumpens höher liegen als der Restwert des Treibstoffs.

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