Wir vertreten Sie bei allen Arten von Verkehrsunfällen und machen Ihre Sachschäden und Personenschäden bei den Haftpflichtversicherungen geltend. Wenn Sie eine Recht-schutzversicherung haben, dann übernimmt diese die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so muss die gegnerische Haftpflicht-versicherung die Kosten übernehmen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden.
AG Solingen, Urt. v. 01.04.2015 - 11 C 631/14
Restlicher Kraftstoff eines Fahrzeugs mit tatsächlichem oder wirtschaftlichem Totalschaden stellt einen ersatzfähigen Schaden dar, da der Kraftstoff nicht mehr für den Geschädigten brauchbar ist. Ein Abpumpen aus dem Tank ist bei modernen Fahrzeugen nicht mehr ohne weiteres möglich und ist dann unzumutbar, wenn die Kosten des Abpumpens höher liegen als der Restwert des Treibstoffs.