RECHTSANWÄLTE PÖSL & PÖSL
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Familienrecht

Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Pösl, als Fachanwältin für Familienrecht, zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. 
Sie ermittelt und berechnet den Unterhalt für Sie und gegebenenfalls für Ihre Kinder nach der Trennung und vertritt Sie bei der Scheidung.

 

Das Familienrecht, die Berechnung des Unterhalts, Scheidung und Ermittlung des Zugewinns sind komplexe Aufgabengebiete, bei denen es wichtig ist, sich regelmäßig fortzubilden und die neueste Rechtsprechung zu kennen. 

 

Aktuelle Urteile: 

BGH, Beschluss vom 15. April 2026, Az. XII ZB 415/25

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Elternteil grundsätzlich auch dann allein barunterhaltspflichtig bleibt, wenn er das gemeinsame Kind in erheblichem Umfang mitbetreut.

 

Solange das Kind seinen Lebensmittelpunkt überwiegend bei dem anderen Elternteil hat und kein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, erfüllt der hauptbetreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht weiterhin durch Pflege und Erziehung. Er muss sich deshalb nicht entsprechend seiner Betreuungszeiten anteilig am Barunterhalt beteiligen.

Der erweiterte Umgang kann sich dennoch auf die Höhe des Kindesunterhalts auswirken. Berücksichtigt werden können insbesondere zusätzliche Kosten, die dem umgangsberechtigten Elternteil durch die umfangreiche Betreuung entstehen, sowie Aufwendungen, die während dieser Zeit beim anderen Elternteil tatsächlich erspart werden. Eine schematische Aufteilung des Kindesunterhalts nach Betreuungsquoten, beispielsweise im Verhältnis 60 zu 40, lehnt der BGH jedoch ab.

 

Bedeutung für die Praxis:

Eine umfangreiche Mitbetreuung führt nicht automatisch dazu, dass der Kindesunterhalt entsprechend der Betreuungstage gekürzt wird. Entscheidend bleibt, ob noch ein Residenzmodell mit einem Betreuungsschwerpunkt oder bereits ein annähernd paritätisches Wechselmodell vorliegt. Mögliche Entlastungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils müssen konkret geprüft und nachvollziehbar dargelegt werden.

 

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