Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Pösl, als Fachanwältin für Familienrecht, zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und
Verwandtschaft.
Sie ermittelt und berechnet den Unterhalt für Sie und gegebenenfalls für Ihre Kinder nach der Trennung und vertritt Sie bei der Scheidung.
Das Familienrecht, die Berechnung des Unterhalts, Scheidung und Ermittlung des Zugewinns sind komplexe Aufgabengebiete, bei denen es wichtig ist, sich regelmäßig fortzubilden und die neueste Rechtsprechung zu kennen.
BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgerichtshof.de
Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewiss-heit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Aus-kunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen bio-logischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.