Auf Grund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie im Falle von Erkältungssymptomen, Schnupfen, Husten, Beeinträchtigung des Geschmackssinnes unsere Kanzlei nicht zu betreten.
Bei allen unseren Besprechungen oder Aufenthalt in unserer Kanzlei ist das dauerhafte Tragen einer FFP-2 Maske erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Impfung besteht oder nicht.
Wir terminieren mit größerem zeitlichen Abstand, damit die Besprechungsräume durchlüftet werden können und der Besprechungstisch und Stühle nach jedem Mandanten desinfiziert werden können.
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.