RECHTSANWÄLTE PÖSL & PÖSL
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Grundlagen der Anwaltsvergütung

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach einer individuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung.

 

Individuelle Vergütungsvereinbarungen

Alternativ zur Abrechnung der gesetzlichen Gebühren besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung (beispielsweise ein Zeithonorar oder eine Pauschale) zu treffen. Dabei beachten wir selbstverständlich die zwingenden berufsrechtlichen Vorgaben der §§ 49b BRAO und §§ 3a ff. RVG. Wichtig für Sie: In gerichtlichen Verfahren hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die gesetzlich vorgesehenen Gebühren durch eine solche Vereinbarung nicht unterschritten werden dürfen.

 

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem eigentlichen Gesetzestext, der die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften regelt, sowie dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG), welches die einzelnen Gebührentatbestände für die jeweilige anwaltliche Tätigkeit genau definiert.

 

Die Berechnung: Gegenstandswert vs. Rahmengebühren

In zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten berechnen sich die gesetzlichen Gebühren in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert (bzw. Streitwert). Dieses vom Gesetzgeber geschaffene System einer aufwandsunabhängigen Vergütung dient dem Prinzip der sogenannten Quersubventionierung: Es stellt sicher, dass der Zugang zum Recht gewährleistet bleibt und auch Mandate mit geringen Streitwerten rechtlich hochwertig und wirtschaftlich tragfähig betreut werden können. In anderen Rechtsgebieten, wie etwa im Strafrecht sieht das Gesetz hingegen sogenannte Betragsrahmengebühren vor.

 

Weiterführende und detaillierte Informationen zum anwaltlichen Gebührenrecht finden Sie auch auf der offiziellen Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

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